Leistungen

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Benno Kreuzmair - Helmut Schmeiser

Leasingrecht

Gegenstand des Leasingrechts sind Rechtsbeziehungen, die in Zusammenhang mit einem Leasingvertrag stehen

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Mahnverfahren

Beitreibung, außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen innerhalb und außerhalb des Gerichts

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Familienrecht

Ihr Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie gern bei der Regelung familiärer Belange. In Kontexten des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts, des familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrechts sowie dem internationalen Privatrecht im Familienrecht werden Sie professionell beraten.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Ob gerade gegründet oder langfristig bestehend – Unternehmen benötigen häufig rechtlichen Beistand bezüglich ihrer Gesellschaftsform oder Tätigkeitsfelder. Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Sie in Fragen des materiellen Handels- und Gesellschaftsrechts sowie zu Fragen, die in Kontakt mit anderen Rechtsbereichen wie dem Arbeitsrecht, dem Kartellrecht, dem Gewerbe- oder Erb- und Familienrecht stehen.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wohn- und Mietverhältnisse entwickeln sich manchmal in unerwünschte Richtungen und führen zur Notwendigkeit der Rechtsberatung. Um Sie ideal betreuen zu können, ist Ihr Anwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht mit Sachverhalten rund um das Recht der Wohnraumverhältnisse, dem Recht der Gewerberaummietverhältnisse und dem Pachtrecht, aber auch mit dem Wohnungseigentumsrecht, dem Makler- und Nachbarrechts sowie den Grundzügen des Immobilienrechts vertraut. Auch sind Bezüge zum öffentlichen Recht sowie den Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts Tagesgeschäft Ihres Anwalts.

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Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr und im Umgang mit Fahrzeugen sämtliche Verordnungen und Gesetze zu befolgen ist in den seltensten Fällen möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie umfassend zu den Rechtsgebieten des Verkehrszivilrechts, des Versicherungsrechts, des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Rechts der Fahrerlaubnis sowie zu den Besonderheiten der Verfahrens und Prozessführung.

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